Gesetze / Marktordnungswaren-Meldeverordnung
MarktOWMeldV§ 7 Zeitpunkt der Meldungen
Bei der zuständigen Stelle haben einzugehen:
Änderungsverlauf
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16.11.2020 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. November 2020 (BGBl. I 2431)
BGBl. 2020 I S. 2431
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07.02.2018 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Februar 2018 (BGBl. I 192)
BGBl. 2018 I S. 192
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02.12.2011 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I 2634)
BGBl. 2011 I S. 2634
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.