§ 57 Übergangsregelung für künftige Änderungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 15.12.2025 – 28 W (pat) 51/22
- BPatG, 27.01.2022 – 25 W (pat) 30/20Markenbeschwerdeverfahren – "Wunderberg (Wortmarke)/Underberg (Unionswortmarke)/Underberg (Unternehmenskennzeichen))" – unzulässiger Widerspruch – keine VerwechslungsgefahrZitiert von 1
- BPatG, 16.03.2021 – 28 W (pat) 559/16Markenbeschwerdeverfahren – „Positionsmarke am Unterwasserschiff“ – fehlende Bestimmtheit – wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMAZitiert von 1
- BPatG, 16.06.2020 – 29 W (pat) 33/18Markenbeschwerdeverfahren – "FIRMAMENT BERLIN/Firmament Berlin (Unternehmenskennzeichen)/Firmament Berlin (Benutzungsmarke)" – zum Erfordernis, für jedes Widerspruchskennzeichen einen gesonderten Widerspruch einzulegen – fehlende rechtzeitige Zahlung der Widerspruchsgebühr – Fiktion der Nichterhebung des Widerspruchs – fehlender substantiierten Vortrag des Widersprechenden, dass er Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist – GbR ist Inhaberin des Kennzeichens – zur Widerspruchsberechtigung – Kostenentscheidung – es verbleibt bei dem Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägtZitiert von 4
- BPatG, 16.06.2020 – 29 W (pat) 34/18Markenbeschwerdeverfahren – "FIRMAMENT BERLIN RENAISSANCE/Firmament Berlin Renaissance (Unternehmenskennzeichen)/Firmament Berlin Renaissance (Benutzungsmarke)" – zum Erfordernis, für jedes Widerspruchskennzeichen einen gesonderten Widerspruch einzulegen – fehlende rechtzeitige Zahlung der Widerspruchsgebühr – Fiktion der Nichterhebung des Widerspruchs – fehlender substantiierten Vortrag des Widersprechenden, dass er Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist – GbR ist Inhaberin des Kennzeichens – zur Widerspruchsberechtigung – Kostenentscheidung – es verbleibt bei dem Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägtZitiert von 1
- BPatG, 19.07.2019 – 28 W (pat) 25/18Markenbeschwerdeverfahren – "HANSEATEX/Hanseata (Unternehmenskennzeichen)" – zum Unternehmenskennzeichen – Firmenschlagwort – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – zur Kennzeichnungskraft – zur Branchennähe – keine hinreichende Zeichenähnlichkeit – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren SinneZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 14.03.2019 – 28 W (pat) 6/18Markenbeschwerdeverfahren – "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines Mähdreschers (Positionsmarke)" – hinreichende Bestimmtheit – klar umrissenes Zeichen mit konkreter Anordnung auf der Ware – zu den Kriterien bei der Beurteilung von Unterscheidungskraft von Positionszeichen - fehlende UnterscheidungskraftZitiert von 3
- BPatG, 14.03.2019 – 28 W (pat) 5/18Markenbeschwerdeverfahren – "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines Mähdreschers (Positionsmarke)" – hinreichende Bestimmtheit – klar umrissenes Zeichen mit konkreter Anordnung auf der Ware – zu den Kriterien bei der Beurteilung von Unterscheidungskraft von Positionszeichen - fehlende UnterscheidungskraftZitiert von 3
- BPatG, 14.03.2019 – 28 W (pat) 4/18Markenbeschwerdeverfahren – "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines Feldhäckslers (Positionsmarke)" – hinreichende Bestimmtheit – klar umrissenes Zeichen mit konkreter Anordnung auf der Ware – zu den Kriterien bei der Beurteilung von Unterscheidungskraft von Positionszeichen - fehlende UnterscheidungskraftZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 57 MarkenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung.