§ 56 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
Stand: 10.06.2019
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- BPatG, 02.06.2003 – 10 W (pat) 21/03Zitiert von 1
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Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften der Markenverordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I S. 3555), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1701).