Gesetze / Marktorganisationsgesetz
MOG§ 14 Zinsen
Stand: 07.11.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MOG/14#abs-1 (1) Ansprüche auf Erstattung von Vergünstigungen sowie auf Beträge, die wegen Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen zu erstatten sind, sind vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. § 49a Absatz 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden. Werden Abgaben nicht rechtzeitig gezahlt, sind sie vom Fälligkeitstag an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Satz 1, 2 oder 3 ist nicht anzuwenden, soweit Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 etwas anderes vorsehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MOG/14#abs-2 (2) Ansprüche auf Vergünstigungen und im Rahmen von Interventionen sind ab Rechtshängigkeit nach Maßgabe der §§ 236, 238 und 239 der Abgabenordnung zu verzinsen. Im Übrigen sind diese Ansprüche unverzinslich.
Wird zitiert von 149 Entscheidungen zu § 14 MOG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 15.12.2015 – 10 LC 4/15Zitiert von 2
- BVerwG, 21.10.2010 – 3 C 4.10Zitiert von 62
- BVerwG, 21.10.2010 – 3 C 4/10Lagerkostenvergütung für die Einlagerung von Zucker; Verjährungsfrist für Rücknahmebefugnis; Rückwirkung von Rückzahlungs- und Zinsansprüchen; Verjährungsfrist für öffentlich-rechtliche ZinsansprücheZitiert von 15
- OVG Niedersachsen, 18.01.2011 – 10 LC 286/08Zitiert von 9
- VG Köln, 15.11.2009 – 13 K 4769/06Zitiert von 1
- VG Stade, 14.01.2008 – 6 A 2854/05Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 24.07.2026 – 21 A 1886/23Agrarförderrecht: Kürzung der Greeningprämie bei fehlerhaften Angaben zu ökologischen Vorrangflächen im Sammelantrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Minden, 18.06.2025 – 10 K 339/21
- VG Schleswig, 04.04.2025 – 1 A 50/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 MOG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.