Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
LwVfG§ 20
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LwVfG/20#abs-1 (1) Das Gericht kann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter über
entscheiden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LwVfG/20#abs-2 (2) Ein gerichtlicher Vergleich kann beim Amtsgericht vor dem Vorsitzenden, beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof vor dem Vorsitzenden oder einem beauftragten Richter geschlossen werden; die Zuziehung ehrenamtlicher Richter ist nicht erforderlich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LwVfG/20#abs-3 (3) Die Länder können bestimmen, daß die Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins ebenfalls ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter erfolgen kann und daß insoweit § 14 Absatz 2 und § 30 dieses Gesetzes sowie § 38 Abs. 3, §§ 39, 41 Abs. 1 Satz 2, §§ 58 und 66 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Anwendung finden; das gleiche gilt für die Einziehung und die Kraftloserklärung eines Erbscheins.
Wird zitiert von 225 Entscheidungen zu § 20 LwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 12.05.2023 – BLw 1/22Beschwerde gegen Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts in Niedersachen statthaft
- OLG Saarbrücken, 27.10.2023 – 4 WLw 2/23
- OLG Frankfurt am Main, 27.04.2021 – 20 WLw 1/21
- BGH, 17.10.2024 – LwZR 4/22
- BGH, 08.07.2008 – LwZR 5/08
- BGH, 14.02.2008 – BLw 24/07
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 18.08.2026 – 10 W 47/26Landwirtschaftliches Kostenrecht: Festsetzung eines Geschäftswerts für das Ersuchen an das Grundbuchamt nach Abgabe einer negativen Hoferklärung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 23.04.2025 – 10 W 59/25
- OLG Hamm, 07.04.2025 – 10 U 24/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 LwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.