Gesetze / Luftverkehrsteuergesetz
LuftVStG§ 4 Entstehung der Steuer
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
- FG Hessen, 03.06.2015 – 7 K 631/12Zitiert von 1
- BVerfG, 05.11.2014 – 1 BvF 3/11Vereinbarkeit der Luftverkehrsteuergesetzes mit dem GrundgesetzZitiert von 76
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 – 1 K 1075/11Zitiert von 3
- FG Hessen, 27.10.2025 – 7 K 517/21
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 – 1 K 1074/11Zitiert von 3
5 Entscheidungen zu § 4 LuftVStG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Steuer nach § 1 entsteht mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen Startort.