§ 4 LuftVStG — Entstehung der Steuer

Luftverkehrsteuergesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Steuer nach § 1 entsteht mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen Startort.