Gesetze / Verordnung über Luftfahrtpersonal
LuftPersV§ 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
Stand: 25.01.2022
Wird zitiert von 2
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- BFH, 24.04.1992 – VI R 131/89Zitiert von 3
- OVG Saarland, 27.06.2016 – 1 A 141/15Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftPersV/7#abs-1 (1) Der Antrag auf Erteilung einer Lizenz oder Flugbegleiterbescheinigung, eines Ausweises oder Luftfahrerscheins kann erst gestellt werden, wenn alle Voraussetzungen nach § 16 Absatz 1 und 2 nachgewiesen wurden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftPersV/7#abs-2 (2) Dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 sind folgende Unterlagen beizufügen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftPersV/7#abs-3 (3) Dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 oder 5 sind folgende Unterlagen beizufügen: