Gesetze / Verordnung über Luftfahrtpersonal

LuftPersV

§ 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftPersV/8#abs-1 (1) Die nach § 5 zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis durch Aushändigung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins, eines Ausweises oder einer Flugbegleiterbescheinigung, wenn die Voraussetzungen des § 7 in Verbindung mit den nach § 3 Absatz 1 anzuwendenden Vorschriften erfüllt sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftPersV/8#abs-2 (2) Zusammen mit der Erlaubnis sind folgende Dokumente bei Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen:

1.
Personalausweis oder Reisepass,
2.
Tauglichkeitszeugnis, falls ein solches zur Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit erforderlich ist.
§ 7 § 9