Gesetze / Landesrecht Sachsen / LMChemAPVO · SächsGVBl. 2013 Nr. 12, S. 744, Fsn-Nr. 608-2.2/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker

22 Normen · ausgefertigt 29.08.2013 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ausbildung und Prüfung
  3. § 2 Universitätsstudium
  4. § 3 Berufspraktische Ausbildung
  5. § 4 Prüfungsausschüsse
  6. § 5 Prüfer und Beisitzende
  7. § 6 Prüfungstermine
  8. § 7 Zulassung zur Prüfung
  9. § 8 Mündliche Prüfungen
  10. § 9 Praktische Prüfung und Aufsichtsarbeiten
  11. § 10 Wissenschaftliche Abschlussarbeit
  12. § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
  13. § 12 Versäumnis, Rücktritt von der Prüfung, Nachteilsausgleich
  14. § 13 Täuschung, unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
  15. § 14 Wiederholung der Prüfung
  16. § 15 Zeugnisse, Befähigungsausweis, Akteneinsicht
  17. § 16 Erster Prüfungsabschnitt
  18. § 17 Zweiter Prüfungsabschnitt
  19. § 18 Dritter Prüfungsabschnitt
  20. § 19 Anrechnung von Prüfungen und Ausbildungszeiten
  21. § 20 Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschuldiplomen
  22. § 21 Übergangsregelungen
  23. § 22 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
  24. Anlage 1 Leistungsnachweise
  25. Anlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
  26. Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
  27. Anlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
  28. Anlagen 5 bis 8