Gesetze / Landesrecht Sachsen / LMChemAPVO · SächsGVBl. 2013 Nr. 12, S. 744, Fsn-Nr. 608-2.2/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker

22 Normen · Ausgangsfassung vom 29.08.2013 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ausbildung und Prüfung
  3. § 2 Universitätsstudium
  4. § 3 Berufspraktische Ausbildung
  5. § 4 Prüfungsausschüsse
  6. § 5 Prüfer und Beisitzende
  7. § 6 Prüfungstermine
  8. § 7 Zulassung zur Prüfung
  9. § 8 Mündliche Prüfungen
  10. § 9 Praktische Prüfung und Aufsichtsarbeiten
  11. § 10 Wissenschaftliche Abschlussarbeit
  12. § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
  13. § 12 Versäumnis, Rücktritt von der Prüfung, Nachteilsausgleich
  14. § 13 Täuschung, unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
  15. § 14 Wiederholung der Prüfung
  16. § 15 Zeugnisse, Befähigungsausweis, Akteneinsicht
  17. § 16 Erster Prüfungsabschnitt
  18. § 17 Zweiter Prüfungsabschnitt
  19. § 18 Dritter Prüfungsabschnitt
  20. § 19 Anrechnung von Prüfungen und Ausbildungszeiten
  21. § 20 Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschuldiplomen
  22. § 21 Übergangsregelungen
  23. § 22 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
  24. Anlage 1 Leistungsnachweise
  25. Anlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
  26. Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
  27. Anlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
  28. Anlagen 5 bis 8

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.09.2016 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 26. September 2016 (SächsGVBl. S. 481)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.