Gesetze / Landesrecht Sachsen / LMChemAPVO · SächsGVBl. 2013 Nr. 12, S. 744, Fsn-Nr. 608-2.2/2
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker
22 Normen · Ausgangsfassung vom 29.08.2013 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ausbildung und Prüfung
- § 2 Universitätsstudium
- § 3 Berufspraktische Ausbildung
- § 4 Prüfungsausschüsse
- § 5 Prüfer und Beisitzende
- § 6 Prüfungstermine
- § 7 Zulassung zur Prüfung
- § 8 Mündliche Prüfungen
- § 9 Praktische Prüfung und Aufsichtsarbeiten
- § 10 Wissenschaftliche Abschlussarbeit
- § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 12 Versäumnis, Rücktritt von der Prüfung, Nachteilsausgleich
- § 13 Täuschung, unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
- § 14 Wiederholung der Prüfung
- § 15 Zeugnisse, Befähigungsausweis, Akteneinsicht
- § 16 Erster Prüfungsabschnitt
- § 17 Zweiter Prüfungsabschnitt
- § 18 Dritter Prüfungsabschnitt
- § 19 Anrechnung von Prüfungen und Ausbildungszeiten
- § 20 Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschuldiplomen
- § 21 Übergangsregelungen
- § 22 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage 1 Leistungsnachweise
- Anlage 2 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
- Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Zweiten Prüfungsabschnitts
- Anlage 4 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Dritten Prüfungsabschnitts
- Anlagen 5 bis 8
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.09.2016 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 26. September 2016 (SächsGVBl. S. 481)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.