Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 5 Verbote zum Schutz der Gesundheit
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/5?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Es ist verboten, Lebensmittel für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass ihr Verzehr gesundheitsschädlich im Sinne des Artikels 14 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist. Unberührt bleiben
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/5?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Es ist ferner verboten,
Änderungsverlauf
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27.09.2021 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I 4530; 2022 I 1385)
BGBl. 2021 I S. 4530
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.