Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 20 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
Stand: 07.11.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/20#abs-1 (1) Es ist verboten, beim Verkehr mit Futtermittelzusatzstoffen oder Vormischungen oder in der Werbung für sie allgemein oder im Einzelfall Aussagen zu verwenden, die sich
1.
auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder
2.
auf die Verhütung solcher Krankheiten, die nicht Folge mangelhafter Ernährung sind,
beziehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/20#abs-2 (2) Das Verbot nach Absatz 1 Nummer 2 bezieht sich nicht auf Aussagen über Futtermittelzusatzstoffe oder Vormischungen soweit diese Aussagen der Zweckbestimmung dieser Stoffe entsprechen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/20#abs-3 (3) Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 bleibt unberührt.