Gesetze / Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
LBAV§ 1 Persönlicher Geltungsbereich
Stand: 25.08.2021
Diese Verordnung gilt für die in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Personen.
Änderungsverlauf
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16.08.2021 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. August 2021 (BGBl. I 3582)
BGBl. 2021 I S. 3582
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28.06.2021 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 14 Abs. 6 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I 2250)
BGBl. 2021 I S. 2250
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05.01.2016 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Januar 2016 (BGBl. I 6)
BGBl. 2016 I S. 6
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