Gesetze / Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
LBAV§ 1a Regelungsgegenstand
Stand: 25.08.2021
Diese Verordnung regelt die Anerkennung von Berufsqualifikation als Befähigung für eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; L 271 vom 16.10.2007, S. 18; L 93 vom 4.4.2008, S. 28; L 33 vom 3.2.2009, S. 49), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) geändert worden ist.
Änderungsverlauf
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16.08.2021 Ausfertigung
§ 1a eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. August 2021 (BGBl. I 3582)
BGBl. 2021 I S. 3582
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