Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 25 Umwandlungsbeschluß
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
- BGH, 23.11.2007 – LwZR 12/06
- BGH, 23.11.2007 – LwZR 11/06
- BGH, 23.11.2007 – LwZR 13/06
- BGH, 20.09.2004 – II ZR 334/02Zitiert von 15
4 Entscheidungen zu § 25 LwAnpG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/25#abs-1 (1) Für den Formwechsel ist ein Beschluß der Mitglieder der LPG (Umwandlungsbeschluß) erforderlich. Der Beschluß kann nur in einer Vollversammlung gefaßt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/25#abs-2 (2) § 7 Abs. 2 und 3 gilt für den Umwandlungsbeschluß entsprechend.