Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz

LwAnpG

§ 25 Umwandlungsbeschluß

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/25#abs-1 (1) Für den Formwechsel ist ein Beschluß der Mitglieder der LPG (Umwandlungsbeschluß) erforderlich. Der Beschluß kann nur in einer Vollversammlung gefaßt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/25#abs-2 (2) § 7 Abs. 2 und 3 gilt für den Umwandlungsbeschluß entsprechend.

§ 24 § 26