Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 15 Auflagen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/15#abs-1 (1) Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen,
Dabei dürfen an den Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/15#abs-2 (2) Der Richter soll die Zahlung eines Geldbetrages nur anordnen, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/JGG/15#abs-3 (3) Der Richter kann nachträglich Auflagen ändern oder von ihrer Erfüllung ganz oder zum Teil befreien, wenn dies aus Gründen der Erziehung geboten ist. Bei schuldhafter Nichterfüllung von Auflagen gilt § 11 Abs. 3 entsprechend. Ist Jugendarrest vollstreckt worden, so kann der Richter die Auflagen ganz oder zum Teil für erledigt erklären.
Wird zitiert von 65 Entscheidungen zu § 15 JGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 08.07.2020 – 1 StR 467/18Zitiert von 4
- BGH, 27.01.2022 – 3 StR 245/21Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe; Auflage der SchadenswiedergutmachungZitiert von 4
- LG Trier, 31.01.2024 – 2a KLs 8015 Js 6592/23.jug
- AG Frankfurt am Main, 29.03.2018 – 905 Ds 4720 Js 220181/17
- BGH, 11.07.2019 – 1 StR 467/18Neuregelung der Vermögensabschöpfung: Anfrage zur Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in JugendstrafverfahrenZitiert von 11
- AG Frankfurt am Main, 29.03.2018 – 905 Ds - 4610 Js 218247/17
Zuletzt entschieden
- AG Köln, 22.07.2025 – 650 Ls 320/24
- BGH, 17.04.2025 – 3 StR 448/24Zitiert von 3
- AG Eckernförde, 11.04.2025 – 5 Ls 590 Js 10010/22 jug
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 JGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.08.1990 Ausfertigung
§ 15 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. August 1990 (BGBl. I 1853)
BGBl. 1990 I S. 1853
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.