Gesetze / Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
InsVV§ 9 Vorschuß
Stand: 10.06.2019
Der Insolvenzverwalter kann aus der Insolvenzmasse einen Vorschuß auf die Vergütung und die Auslagen entnehmen, wenn das Insolvenzgericht zustimmt. Die Zustimmung soll erteilt werden, wenn das Insolvenzverfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden. Sind die Kosten des Verfahrens nach § 4a der Insolvenzordnung gestundet, so bewilligt das Gericht einen Vorschuss, sofern die Voraussetzungen nach Satz 2 gegeben sind.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 9 InsVV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 07.01.2002 – 2 W 173/01
- BGH, 16.10.2014 – IX ZR 190/13Amtshaftung: Amtspflichtverletzung des Insolvenzgerichts bei Verweigerung der Bewilligung eines Vorschusses auf die InsolvenzverwaltervergütungZitiert von 7
- BGH, 01.10.2002 – IX ZB 53/02Insolvenzverfahren: Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Versagung der Zustimmung zur Entnahme eines Vergütungsvorschusses durch den Insolvenzverwalter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BFH, 07.11.2018 – IV R 20/16Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für bilanzierenden Insolvenzverwalter; keine betriebliche Veranlassung einer schenkweise eingeräumten Unterbeteiligung am Anteil eines Gesellschafters einer PersonengesellschaftZitiert von 15
- BGH, 29.06.2023 – IX ZR 153/22Vergütung des Insolvenzverwalters: Rückzahlung eines aus der Masse entnommenen VorschussesZitiert von 2
- BGH, 29.06.2023 – IX ZR 152/22Insolvenzverwaltervergütung: Anspruch auf Rückgewähr eines der Masse entnommenen, letztlich nicht verdienten Vorschusses; Beginn der Verjährung des RückgewähranspruchsZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LG Münster, 20.05.2026 – 5 T 135/26
- LG Detmold, 19.12.2025 – 01 T 6/25
- LG Detmold, 19.12.2025 – 1 T 6/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 InsVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.