§ 134 Unentgeltliche Leistung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 557
Nach Gewicht
- BAG, 17.12.2015 – 6 AZR 186/14Insolvenzanfechtung - unentgeltliche LeistungZitiert von 12
- OLG Frankfurt am Main, 31.01.2024 – 4 U 248/22
- BGH, 31.07.2025 – IX ZR 32/24(Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Steuerzahlungen eines Schuldners)
- BGH, 30.03.2023 – IX ZR 121/22Schenkungsanfechtung von Dividendenzahlungen: Aktienrechtlicher Schutz des gutgläubigen Dividendenempfängers; Wirkungsverlust des Gewinnverwendungsbeschlusses durch spätere Ersetzung des JahresabschlussesZitiert von 10
- BGH, 04.02.2016 – IX ZR 77/15Insolvenzanfechtung: Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung gegenüber Religionsgesellschaften wegen freiwilliger Spenden; Definition des Gelegenheitsgeschenks; geringer WertZitiert von 21
- KG, 28.08.2020 – 14 U 168/19
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.05.2026 – IX ZR 168/24Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen des Benachteiligungsvorsatzes bei Abschluss eines entgeltlichen Sale-and-lease-back-Geschäfts KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 12.02.2026 – IX ZR 162/24Anfechtbarkeit von Zahlungen für Bauleiter- und Projektleitertätigkeiten; Rückgriff eines Insolvenzverwalters gegen den Empfänger einer Leistung
- BGH, 23.10.2025 – IX ZR 125/23Drei-Personen-Verhältnis und Unentgeltlichkeitsanfechtung bei mittelbarer Zuwendung
557 Entscheidungen zu § 134 InsO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 134 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/134#abs-1 (1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/134#abs-2 (2) Richtet sich die Leistung auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, so ist sie nicht anfechtbar.