Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 96a Grundsatz
Stand: 19.12.2020
Soweit dieser Teil keine besonderen Regelungen enthält, ist § 77 anzuwenden.
Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRGStand: 19.12.2020
Soweit dieser Teil keine besonderen Regelungen enthält, ist § 77 anzuwenden.