Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 78 Vorrang des Achten Teils
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 58
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 25.03.2013 – 1 AK 102/11
- BGH, 15.04.2008 – 4 ARs 22/07Zitiert von 4
- OLG Stuttgart, 30.11.2004 – 3 Ausl 103/2004; 3 Ausl 103/04Zitiert von 1
- BGH, 18.08.2022 – 4 ARs 13/21Auslieferungsverfahren auf Grund eines Europäischen Haftbefehls: Zuständigkeit des OLG zur Entscheidung über die Unzulässigerklärung der Auslieferung auf Antrag der GeneralstaatsanwaltschaftZitiert von 6
- BVerwG, 18.05.2010 – 1 B 1/10Bewilligung der Auslieferung zur Strafvollstreckung; Rechtswegzuweisung zu den ordentlichen Gerichten; KostenentscheidungZitiert von 31
- KG, 14.10.2013 – (4) 151 AuslA 92/13 (198/13), (4) 151 Ausl A 92/13 (198/13)
Zuletzt entschieden
- OLG Saarbrücken, 08.05.2025 – 1 OAus 29/25Zitiert von 2
- OLG Celle, 27.11.2024 – 2 OAus 64/24
- OLG Brandenburg, 03.08.2023 – 2 OAus 9/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/78#abs-1 (1) Soweit dieser Teil keine besonderen Regelungen enthält, finden die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes auf den Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/78#abs-2 (2) Dieser Teil geht den in § 1 Abs. 3 genannten völkerrechtlichen Vereinbarungen vor, soweit er abschließende Regelungen enthält.