Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit
Stand: 10.06.2019
Ist für die Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet, so ist die Auslieferung nicht zulässig, wenn
Wird zitiert von 66 Entscheidungen zu § 9 IRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.09.2009 – 2 BvR 1826/09Zitiert von 8
- BGH, 18.02.2010 – 4 ARs 16/09Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen bei verjährungsunterbrechender Handlung im AuslandZitiert von 1
- OLG Dresden, 01.11.2023 – 1 AR 119/22
- BGH, 15.04.2008 – 4 ARs 22/07Zitiert von 4
- OLG Celle, 07.05.2021 – 2 AR (Ausl) 26/21Zitiert von 2
- OLG Hamm, 16.03.2010 – III-2 Ausl 41/10
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 28.07.2026 – 2 OAus 31/26Auslieferungsverkehr mit Polen: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung trotz systemischer Mängel im Strafvollzug bei Beschränkung auf bestimmte Haftanstalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
- OLG Hamm, 21.08.2025 – 2 OAus 182/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.06.2002 Ausfertigung
§ 9 eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I 2144 310)
BGBl. 2002 I S. 2144
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07.07.1997 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Juli 1997 (BGBl. I 1650)
BGBl. 1997 I S. 1650
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