Gesetze / Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
IHKG§ 4
Stand: 12.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IHKG/4#abs-1 (1) Die Organe der Industrie- und Handelskammer sind
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IHKG/4#abs-2 (2) Über die Angelegenheiten der Industrie- und Handelskammer beschließt, soweit nicht die Satzung etwas anderes bestimmt, die Vollversammlung. Der ausschließlichen Beschlußfassung durch die Vollversammlung unterliegen
Soweit nach Satz 2 Nr. 7 die elektronische Verkündung von Satzungsrecht vorgesehen ist, hat diese im Bundesanzeiger zu erfolgen.
Wird zitiert von 56 Entscheidungen zu § 4 IHKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 31.03.2004 – 6 C 25.03
- BVerfG, 12.07.2017 – 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft in der Industrie und Handelskammern mit dem Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG)Zitiert von 72
- OVG NRW, 12.06.2003 – 8 A 4282/02Zitiert von 6
- BVerwG, 23.03.2016 – 10 C 4/15Allgemeine Handlungsfreiheit; Aufgabenüberschreitung; Austritt; Dachverband; DIHK; Gesamtinteresse; Industrie- und Handelskammer; Kompetenz; Pflichtmitglied; VerhältnismäßigkeitZitiert von 11
- BVerwG, 23.06.2010 – 8 C 20/09Grenzen zulässiger Äußerungen von Industrie- und HandelskammernZitiert von 9
- BVerwG, 23.06.2010 – 8 C 20.09Zitiert von 24
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 17.03.2025 – 20 K 1630/23
- BAG, 10.10.2023 – 3 AZR 250/22Invaliditätsversorgung - Beendigung des ArbeitsverhältnissesZitiert von 9
- VG Gießen, 05.09.2023 – 8 K 682/23.GIZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 IHKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.08.2021 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I 3306)
BGBl. 2021 I S. 3306
BGBl. 2021 I S. 3306 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.