Gesetze / Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
IHKG§ 10 Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss
Stand: 12.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IHKG/10#abs-1 (1) Industrie- und Handelskammern können Aufgaben, die ihnen auf Grund von Gesetz oder Rechtsverordnung obliegen, einvernehmlich einer anderen Industrie- und Handelskammer übertragen oder zur Erfüllung dieser Aufgaben untereinander öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse bilden oder sich daran beteiligen. § 1 Abs. 3b bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IHKG/10#abs-2 (2) Die Rechtsverhältnisse des öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses werden durch Satzung geregelt. Diese muss bestimmen, welche Aufgaben durch den öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss wahrgenommen werden. Die Erstsatzung bedarf der Zustimmung der Vollversammlungen der beteiligten Industrie- und Handelskammern. Diese haben die Erstsatzung in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form zu veröffentlichen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IHKG/10#abs-3 (3) Die Aufgabenübertragung auf Industrie- und Handelskammern oder auf öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse mit Sitz in einem anderen Bundesland sowie die Beteiligung an solchen Zusammenschlüssen ist zulässig, soweit nicht die für die beteiligten Kammern oder Zusammenschlüsse geltenden besonderen Rechtsvorschriften dies ausschließen oder beschränken.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/IHKG/10#abs-4 (4) Die Regelungen dieses Gesetzes in § 1 Abs. 3a, § 3 Absatz 1, 2, 6, 7a und 8, § 4 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 5 und 7 bis 9 sowie in den §§ 6 und 7 sind auf öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 10 IHKG →
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- VG Berlin, 19.12.2014 – 4 K 17.11
- BVerfG, 12.07.2017 – 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft in der Industrie und Handelskammern mit dem Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG)Zitiert von 69
- BVerwG, 23.03.2016 – 10 C 4/15Allgemeine Handlungsfreiheit; Aufgabenüberschreitung; Austritt; Dachverband; DIHK; Gesamtinteresse; Industrie- und Handelskammer; Kompetenz; Pflichtmitglied; VerhältnismäßigkeitZitiert von 11
- VG Berlin, 22.12.2020 – 4 L 577/20
- OVG Hamburg, 16.11.2016 – 5 Bf 40/16.Z
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2014 – OVG 1 L 72.13Zitiert von 4
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