Gesetze / Verfahrensordnung für Höfesachen

HöfeVfO

§ 5 Vermutung

Stand: 10.06.2019

Bund53 Entscheidungen

Die Eintragung des Hofvermerks begründet die Vermutung, daß die Besitzung die durch den Vermerk ausgewiesene Eigenschaft hat.

§ 4 § 6