Gesetze / Verordnung über Heizkostenabrechnung
HeizkostenV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkostenV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten
durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkostenV/1#abs-2 (2) Dem Gebäudeeigentümer stehen gleich
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkostenV/1#abs-3 (3) Diese Verordnung gilt auch für die Verteilung der Kosten der Wärmelieferung und Warmwasserlieferung auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume, soweit der Lieferer unmittelbar mit den Nutzern abrechnet und dabei nicht den für den einzelnen Nutzer gemessenen Verbrauch, sondern die Anteile der Nutzer am Gesamtverbrauch zu Grunde legt; in diesen Fällen gelten die Rechte und Pflichten des Gebäudeeigentümers aus dieser Verordnung für den Lieferer.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkostenV/1#abs-4 (4) Diese Verordnung gilt auch für Mietverhältnisse über preisgebundenen Wohnraum, soweit für diesen nichts anderes bestimmt ist.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 1 HeizkostenV →
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Nach Gewicht
- AG Brandenburg an der Havel, 22.06.2020 – 31 C 186/19Zitiert von 1
- BGH, 12.01.2022 – VIII ZR 151/20Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vorliegen einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung bei Fehlen des Wärmemengenzählers für die zentrale WarmwasserversorgungsanlageZitiert von 1
- BGH, 21.12.2011 – VIII ZR 262/09Fernwärmelieferung: Begriff der Fernwärme im Falle der Anpachtung und Betreibung einer dem Kunden gehörenden funktionstüchtigen HeizungsanlageZitiert von 8
- OLG Düsseldorf, 30.11.2022 – 27 U 4/21
- BGH, 10.04.2019 – VIII ZR 250/17Versorgung von Nachbargrundstücken über eine Heizungsanlage: Anspruch der Heizenergiebezieher gegen den Rechnungsteller auf Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Belege vor Leistung eines NachzahlungsbetragesZitiert von 6
- BGH, 16.07.2003 – VIII ZR 30/03Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LG München II, 31.07.2025 – 36 S 10061/23 WEG
- BGH, 16.09.2022 – V ZR 214/21WEG-Anlage ohne separatem Wärmemengenzähler: Abrechnung der Heizkosten nach Differenzberechnung der erfassten VerbrauchsmengenZitiert von 3
- BGH, 27.10.2021 – VIII ZR 264/19Heizkostenabrechnung gegenüber dem Wohnraummieter: Vergleichbarkeit von zur Schätzung des Wärmeverbrauchs herangezogenen RäumenZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 HeizkostenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.