Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HOAI§ 5 Honorarzonen
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/5#abs-1 (1) Die Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen werden zur Berechnung der Honorare nach den jeweiligen Planungsanforderungen Honorarzonen zugeordnet, die von der Honorarzone I aus ansteigend den Schwierigkeitsgrad der Planung einstufen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/5#abs-2 (2) Die Honorarzonen sind anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 und der Anlage 1 zu ermitteln. Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen dieser Verordnung vorzunehmen.
Wird zitiert von 71 Entscheidungen zu § 5 HOAI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.11.2012 – VII ZR 200/10Architektenvertrag: Preiskontrolle für Vereinbarung einer Baukostengarantie mit Prämie bei Unterschreitung der BaukostenZitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 26.05.2015 – I-23 U 80/14
- OLG Hamm, 13.01.2015 – 24 U 136/12Zitiert von 11
- OLG Düsseldorf, 15.05.2008 – I-5 U 68/07
- BGH, 12.01.2006 – VII ZR 2/04Zitiert von 7
- OLG Celle, 10.07.2019 – 14 U 13/18Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Dresden, 20.05.2025 – 2 U 38/24Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 30.12.2022 – 29 U 192/21
- OLG Celle, 27.04.2022 – 14 U 156/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 HOAI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.12.2020 Ausfertigung
§ 5 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I 2636)
BGBl. 2020 I S. 2636
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.