§ 606 Zweijährige Verjährungsfrist
Stand: 10.06.2019
Folgende Ansprüche verjähren in zwei Jahren:
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 606 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 18.06.2009 – I ZR 140/06Zitiert von 11
- OLG Frankfurt am Main, 21.04.2011 – 5 U 145/06
- BGH, 24.11.2010 – I ZR 192/08Seefracht: Qualifiziertes Verschulden des Verfrachters wegen Verlustes eines sperrigen TransportgutsZitiert von 5
- BGH, 18.03.2010 – I ZR 181/08Haftung des ausführenden Frachtführers nach den Grundsätzen der DrittschadensliquidationZitiert von 15
- BGH, 26.10.2006 – I ZR 20/04Zitiert von 2
- BGH, 29.07.2009 – I ZR 212/06Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 09.12.2019 – 18 U 110/18
- LG Hamburg, 16.11.2018 – 412 HKO 60/16
- OLG Hamburg, 08.11.2018 – 6 U 222/16Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 606 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 606 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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