§ 556 Kündigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 19.09.1996 – V R 129/93Zitiert von 10
- BGH, 13.09.2007 – I ZR 207/04Zitiert von 10
- BGH, 29.07.2009 – I ZR 212/06Zitiert von 7
- BGH, 18.06.2009 – I ZR 140/06Zitiert von 11
- BGH, 01.12.2016 – I ZR 128/15Haftung bei multimodalem Transport: Eintritt des Transportgutverlusts; Zuordnung der Lagerung und Stauung der Güter in Container am Hafenterminal zur Seestrecke; Formularvereinbarung über eine Einheitshaftung auf der Grundlage des allgemeinen Frachtrechts; Anforderungen an die Kontrollmaßnahmen eines Container-Packunternehmens im Rahmen der SchnittstellenkontrolleZitiert von 13
- BGH, 04.02.2016 – I ZR 216/14Haftung des Spediteurs bei Multimodaltransport mit Seestrecke: Durchbrechung der Haftungsbeschränkung; Sendungsverwechslung infolge fehlerhafter MarkierungZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.09.2015 – I ZR 212/13Multimodaltransport Bahn/Seeschiff von Gebrauchtfahrzeugen aus Deutschland nach Libyen: Auswirkungen einer Entladung der Transportcontainer aus dem Seeschiff in Süditalien wegen Unklarheiten über Einfuhrbestimmungen für den Hauptfrachtvertrag; Frachtführerhaftung bei ungeklärtem Verbleib des Transportgutes und verschiedenen möglichen Schadensursachen; Zurechnungszusammenhang und Mitverschulden des Absenders; Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Kosten; Verlustvermutung und Wahlrecht des Absenders zwischen Entschädigung und Ablieferungsverlangen nebst SchadensersatzZitiert von 12
- BGH, 11.04.2013 – I ZR 61/12Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei Multimodaltransport unter Einschluss einer SeestreckeZitiert von 11
- BGH, 24.11.2010 – I ZR 192/08Seefracht: Qualifiziertes Verschulden des Verfrachters wegen Verlustes eines sperrigen TransportgutsZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 556 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis kann spätestens am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends gekündigt werden. Ist die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen, ist die ordentliche Kündigung zum Ablauf eines Kalendervierteljahrs zulässig.