§ 463 Verjährung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Nach Gewicht
- LG Bonn, 25.02.2016 – 12 O 18/15
- BGH, 08.05.2014 – I ZR 217/12Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter Frachtvergütungen: Ordnungsgemäße Vertretung des klagenden Unternehmens in der Simultaninsolvenz von Kommanditgesellschaft und Komplementärgesellschaft in Ansehung gesellschaftsvertraglicher Regelung; Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei Nichtigkeit des Frachtvertrages wegen einer SchmiergeldabredeZitiert von 58
- LG Hamburg, 30.06.2023 – 305 O 239/19
- BGH, 20.10.2005 – I ZR 18/03Zitiert von 6
- BGH, 07.07.2005 – I ZR 24/02Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 09.10.2020 – 13 U 197/18
Zuletzt entschieden
7 Entscheidungen zu § 463 HGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 463 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die Verjährung der Ansprüche aus einer Leistung, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterliegt, ist § 439 entsprechend anzuwenden.