Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

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Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

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