Gesetze / Handelsgesetzbuch

HGB

§ 423 Lieferfrist

Stand: 10.06.2019

Bund14 Entscheidungen

Der Frachtführer ist verpflichtet, das Gut innerhalb der vereinbarten Frist oder mangels Vereinbarung innerhalb der Frist abzuliefern, die einem sorgfältigen Frachtführer unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist (Lieferfrist).

§ 422 § 424