§ 423 Lieferfrist
Stand: 10.06.2019
Der Frachtführer ist verpflichtet, das Gut innerhalb der vereinbarten Frist oder mangels Vereinbarung innerhalb der Frist abzuliefern, die einem sorgfältigen Frachtführer unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist (Lieferfrist).
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 423 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Bonn, 09.01.2014 – 14 O 175/12Zitiert von 1
- LG Erfurt, 22.06.2012 – 10 O 1676/10
- LG Wuppertal, 30.03.2012 – 1 O 58/11
- BGH, 20.04.2023 – I ZR 140/22Transportrecht: Schadensersatzanspruch; Entbehrlichkeit einer Mahnung bei sofortigem VerzugseintrittZitiert von 8
- BGH, 18.07.2019 – 5 StR 649/18Sozialversicherungspflicht von als Subunternehmer tätigen KurierfahrernZitiert von 10
- BGH, 30.07.2015 – I ZR 210/14Frachtvertrag: Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses nach altem Recht
Zuletzt entschieden
- LG Bonn, 05.08.2015 – 3 O 365/13Zitiert von 1
- LSG NRW, 22.04.2015 – L 8 R 680/12Statusfeststellungsverfahren - Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung - Transportfahrer ohne eigenes Fahrzeug - Eingliederung in die betriebliche Organisation - Weisungsgebundenheit - Gründungszuschuss Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
- LG Bonn, 31.03.2011 – 14 O 81/09Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 423 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 423 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.