§ 431 Haftungshöchstbetrag
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 130
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Nach Gewicht
- BGH, 27.10.2022 – I ZR 139/21Beförderungsvertrag mit Geltung der ADSp 2017: Höchstbetrag der Haftung des Spediteurs für Beschädigungen des Transportguts bei grenzüberschreitenden multimodalen Beförderungen unter Einschluss einer Seestrecke und unbekanntem Schadensort
- BGH, 23.07.2020 – I ZR 119/19Haftungsprozess gegen den Straßenfrachtführer: Entschädigungsberechtigter; Prüfung eines qualifizierten Verschuldens des Frachtführers bei Grundurteil; Überwachungpflicht der beladenen Fahrzeuge beim Parken; Warnobliegenheit des Absenders; Auswirkung eines Mitverschuldens des Absenders bei beschränkter Haftung des Frachtführers auf den Haftungshöchstbetrag; Zulässigkeit eines GrundurteilsZitiert von 17
- BGH, 21.01.2010 – I ZR 215/07Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des ungewöhnlich hohen Schadens beim MitverschuldenseinwandZitiert von 11
- OLG Stuttgart, 21.04.2010 – 3 U 182/09
- OLG Hamm, 10.06.2024 – 18 U 35/23Zitiert von 1
- BGH, 13.01.2011 – I ZR 188/08Frachtführerhaftung: Vermutung für leichtfertiges Handeln bei Reifenbrand an einem Lkw-Anhänger infolge gleichzeitigem beidseitigem Blockieren der BremsenZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 02.07.2026 – I ZR 134/25Frachtführerhaftung im Falle der Beschädigung des vom Absender geleasten Aufliegers
- OLG Saarbrücken, 28.11.2025 – 3 U 7/25
- BGH, 17.07.2025 – I ZB 52/25Berufung im Zivilverfahren: Zulässigkeit neuer Angriffs- und VerteidigungsmittelZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 431 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/431#abs-1 (1) Die nach den §§ 429 und 430 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts des Gutes begrenzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/431#abs-2 (2) Besteht das Gut aus mehreren Frachtstücken (Sendung) und sind nur einzelne Frachtstücke verloren oder beschädigt worden, so ist der Berechnung nach Absatz 1
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/431#abs-3 (3) Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/431#abs-4 (4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag der Übernahme des Gutes zur Beförderung oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.