§ 381
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 39
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 09.10.2001 – X ZR 58/00Zitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 06.11.2012 – I-21 U 75/11
- OLG Köln, 02.09.2016 – 19 U 47/15
- BGH, 07.12.2017 – VII ZR 101/14Liefervertrag für eine Produktionsanlage: Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht hinsichtlich der Obliegenheit zur Mängelanzeige binnen angemessener Frist; Qualifizierung einer technische Anlage als Bauwerk i.S.d. Verjährungsrechts; Aufnahme des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der beklagten Partei unterbrochenen Rechtsstreits durch die Klagepartei hinsichtlich einer WiderklageZitiert von 13
- OLG Oldenburg, 05.03.2024 – 2 U 115/23Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 13.03.2025 – 19 U 109/23
Zuletzt entschieden
- LG Essen, 02.08.2023 – 44 O 17/17
- LG Frankfurt am Main, 20.08.2019 – 3-05 O 25/28
- LG Frankfurt am Main, 27.06.2019 – 3-05 O 38/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 381 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/381#abs-1 (1) Die in diesem Abschnitte für den Kauf von Waren getroffenen Vorschriften gelten auch für den Kauf von Wertpapieren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/381#abs-2 (2) Sie finden auch auf einen Vertrag Anwendung, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat.