Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 651 (jetzt § 650)

Stand: 31.03.2026

Bund213 Entscheidungen

Für § 651 BGB liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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