Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 651 (jetzt § 650)
Stand: 31.03.2026
Für § 651 BGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 213 Entscheidungen zu § 651 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.07.2009 – VII ZR 151/08Werklieferungsvertrag: Anwendung von Kaufrecht auf die Lieferung herzustellender Anlagenteile trotz erbrachter Planungsleistungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 02.04.2014 – VIII ZR 46/13Mangelhafte Lieferung von Alu-Profilleisten: Abgrenzung zwischen Kauf- oder Werklieferungsvertrag; Erfüllungsgehilfeneigenschaft des HerstellersZitiert von 77
- OLG Zweibrücken, 28.10.2019 – 5 U 72/19Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 30.11.2017 – I-16 U 104/16
- LG Landau in der Pfalz, 27.02.2014 – 2 O 307/11
- OLG Frankfurt am Main, 24.01.2013 – 3 U 142/11Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 10.12.2025 – 16 U 10/25
- LG Bonn, 11.06.2025 – 41 O 227/24
- OLG Frankfurt am Main, 12.12.2024 – 16 U 82/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 651 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.04.2017 Ausfertigung
§ 651 umnummeriert und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2017 (BGBl. I 969)
BGBl. 2017 I S. 969
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.