Gesetze / Handelsgesetzbuch

HGB

§ 17

Stand: 10.06.2019

Bund129 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/17#abs-1 (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/17#abs-2 (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

§ 16 § 18