§ 168 (weggefallen)
Stand: 01.01.2024
Für § 168 HGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 168 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 27.01.1988 – I R 387/83
- FG Baden-Württemberg, 01.04.2022 – 5 K 1635/20Zitiert von 1
- BGH, 14.01.2010 – IX ZR 78/09Erwerb eines Pfandrechts und Insolvenzanfechtung bei Verpfändung der monatlichen Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer GbR und des Gesellschaftsanteils selbstZitiert von 11
- BFH, 03.12.2015 – IV R 43/13Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil - Einbringung eines durch die Gesellschafter genutzten Einfamilienhauses in eine PersonengesellschaftZitiert von 13
- BFH, 27.06.1996 – IV R 80/95Personengesellschaft: Abgrenzung von Kapitalkonto und Darlehenskonto; keine Betriebseinnahmen aus der Zinsbelastung eines Gesellschafterkontos Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BFH, 18.04.1996 – IV R 48/95Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 – 9 S 1759/22Zitiert von 4
- FG Düsseldorf, 26.09.2023 – 10 K 1404/19 F
- OLG Köln, 05.07.2022 – 9 U 93/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 168 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 168 geändert durch Artikel 34 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 411)
BGBl. 2023 I Nr. 411
BGBl. 2023 I Nr. 411
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 168 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.