§ 46 Durchführung von Transaktionen
Stand: 18.11.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GwG%202017/46#abs-1 (1) Eine Transaktion, wegen der eine Meldung nach § 43 Absatz 1 erfolgt ist, darf frühestens durchgeführt werden, wenn
Für die Berechnung der Frist gilt der Samstag nicht als Werktag. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bestimmt im Benehmen mit Vertretern der Strafverfolgungsbehörden Kriterien, bei deren Vorliegen sie einen Sachverhalt grundsätzlich innerhalb der Frist nach Satz 1 Nummer 2 analysiert. Hierbei können solche Sachverhalte bestimmt werden, die bereits vor Ablauf der Frist nach Satz 1 Nummer 2 mit vereinfachter Analyse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden. § 30 Absatz 2 Satz 9 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GwG%202017/46#abs-2 (2) Ist ein Aufschub der Transaktion, bei der Tatsachen vorliegen, die auf einen Sachverhalt nach § 43 Absatz 1 hindeuten, nicht möglich oder könnte durch den Aufschub die Verfolgung einer mutmaßlichen strafbaren Handlung behindert werden, so darf die Transaktion durchgeführt werden. Die Meldung nach § 43 Absatz 1 ist vom Verpflichteten unverzüglich nachzuholen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 46 GwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Frankfurt am Main, 22.01.2024 – 2-01 T 26/23, 29 C 2800/22 (11)
- OLG Frankfurt am Main, 25.02.2025 – 10 U 18/24
- LG Stuttgart, 06.07.2023 – 6 O 234/22Zitiert von 2
- LG Hamburg, 15.12.2023 – 415 HKO 33/23Zitiert von 2
- BVerfG, 19.11.2018 – 1 BvR 1335/18Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsnorm unzulässig, wenn fachgerichtlicher Rechtsschutz zumutbar - negative Feststellungsklage (§ 43 Abs 1 VwGO) gegen individuelle Verbindlichkeit normativer Verbote oder Verpflichtungen statthaft - erheblicher fachgerichtlicher Klärungsbedarf hinsichtlich Vorschriften des Geldwäschegesetzes idF vom 23.06.2017Zitiert von 7
- BVerfG, 09.11.2022 – 1 BvR 161/21Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes (juris: GwG 2017) sowie der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien - juris: ImGwGMeldV) wegen Subsidiarität unzulässig - negative Feststellungsklage gem § 43 VwGO als zumutbare RechtsschutzmöglichkeitZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 15.04.2025 – 501 DSNot 4/22
- LG Wiesbaden, 11.01.2024 – 3 O 238/23Zitiert von 1
- AG Frankfurt am Main, 08.03.2023 – 29 C 2800/22 (11)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 GwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.11.2023 Ausfertigung
§ 46 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. November 2023 (BGBl. I Nr. 311)
BGBl. 2023 I Nr. 311
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.