Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 57a Ablehnung der Eintragung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
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Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 15.07.2025 – 3 Wx 85/25
- OLG Hamm, 22.01.2008 – 15 W 246/07Zitiert von 1
- BGH, 17.10.2017 – KZR 24/15Unternehmenszusammenschluss: Rüge eines Formmangels der Übernahmeerklärung nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister; schwebende Unwirksamkeit bei Verstoß eines Rechtsgeschäfts gegen das Vollzugsverbot - ConsulTrust
- BGH, 16.02.2009 – II ZR 120/07Zitiert von 12
- BAG, 11.03.2008 – 3 AZR 358/06Ausgliederung von Versorgungspflichten auf eine Rentnergesellschaft: Unbeachtlichkeit der fehlenden Zustimmung der Versorgungsberechtigten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 64
- KG, 16.06.2025 – 22 W 11/25
Zuletzt entschieden
- KG, 03.03.2022 – 22 W 92/21Zitiert von 1
- OLG Rostock, 19.05.2016 – 1 W 4/15
- OLG Frankfurt am Main, 12.05.2015 – 11 U 71/13 (Kart)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 57a GmbHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die Ablehnung der Eintragung durch das Gericht findet § 9c Abs. 1 entsprechende Anwendung.