Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 56a Leistungen auf das neue Stammkapital
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- BGH, 11.06.2013 – II ZB 25/12Handelsregisteranmeldung einer Kapitalerhöhung bei der GmbH: Erfordernis der vorherigen Einzahlung mindestens eines Viertels des AufstockungsbetragsZitiert von 3
- OLG Köln, 09.10.2012 – 2 Wx 250/12
- BGH, 16.02.2009 – II ZR 120/07Zitiert von 12
- BGH, 26.06.2006 – II ZR 43/05Zitiert von 7
- FG Hessen, 06.07.2022 – 4 K 310/20Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 13.10.2011 – 8 W 341/11
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56a GmbHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.