Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 56 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 34
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 05.11.2007 – II ZR 268/06
- OLG Köln, 02.12.1998 – 27 U 18/98
- BGH, 22.03.2010 – II ZR 12/08GmbH: Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung der Anrechnung des Werts einer verdeckt eingelegten Sache auf die Bareinlageforderung im Fall der verdeckten gemischten Sachkapitalerhöhung bei Zahlung des über den Nominalbetrag der Bareinlage hinausgehenden Betrages als Gegenleistung aus dem Gesellschaftsvermögen bei bestehender Unterbilanz - ADCOCOMZitiert von 9
- BGH, 10.07.2012 – II ZR 212/10Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente GmbH: Hinweispflicht des Berufungsgerichts auf eine vom Erstgericht abweichende Rechtsauffassung infolge zwischenzeitlicher Gesetzesänderung; Behandlung einer zweiten Zahlung des Erhöhungsbetrages nach einem ersten, fehlgeschlagenen ErfüllungsversuchZitiert von 19
- BGH, 12.03.2007 – II ZR 302/05Zitiert von 6
- BGH, 14.06.2004 – II ZR 121/02Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Magdeburg, 31.07.2023 – 3 A 265/20 MD
- LG Nürnberg-Fürth, 07.12.2022 – 12 KLs 501 Js 2401/22
- OLG Frankfurt am Main, 16.01.2020 – 26 Sch 14/18Zitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 GmbHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/56#abs-1 (1) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen ihr Gegenstand und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Beschluß über die Erhöhung des Stammkapitals festgesetzt werden. Die Festsetzung ist in die in § 55 Abs. 1 bezeichnete Erklärung des Übernehmers aufzunehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/56#abs-2 (2) Die §§ 9 und 19 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 finden entsprechende Anwendung.