§ 8 Erlöschen der Erlaubnis
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 8 GastG →
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Nach Gewicht
- VGH Bayern, 26.04.2022 – 22 B 21.860Gaststättenrecht: Fehlen der Klagebefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine Gaststättenerlaubnis für Räume auf demselben Grundstück KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- VG Bremen, 16.03.2022 – 5 V 2299/21Erfolgloser Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Schließung einer Prostitutionsstätte KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Berlin, 25.03.2014 – 4 L 57.14
- VG Hamburg, 16.08.2024 – 7 E 3525/24
- OVG NRW, 12.08.2022 – 4 B 61/21Zitiert von 4
- VG Regensburg, 12.07.2018 – RO 5 K 17.2090
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 – 6 S 2112/13Sofortvollzug des Widerrufs einer Aufstellerlaubnis; Zuständigkeit für den Widerruf von Spielhallenerlaubnissen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2011 – OVG 1 B 60.09Zitiert von 5
- VG Karlsruhe, 16.07.2010 – 6 K 1265/10Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 GastG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.