Gesetze / Gasnetzentgeltverordnung
GasNEV§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
Stand: 10.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GasNEV/5#abs-1 (1) Aufwandsgleiche Kostenpositionen sind den nach § 6b Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes erstellten Gewinn- und Verlustrechnungen für die Gasfernleitung und Gasverteilung zu entnehmen und nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 bei der Bestimmung der Netzkosten zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GasNEV/5#abs-2 (2) Fremdkapitalzinsen sind in ihrer tatsächlichen Höhe einzustellen, höchstens jedoch in der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 5 GasNEV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 28.04.2021 – 3 Kart 798/19Zitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 18.12.2019 – 3 Kart 609/18
- OLG Düsseldorf, 18.12.2019 – 3 Kart 787/18
- OLG Düsseldorf, 24.10.2007 – VI-3 Kart 471/06 (V)
- OLG Düsseldorf, 24.10.2007 – VI-3 Kart 472/06 (V)
- BGH, 26.01.2021 – EnVR 101/19Anreizregulierung im Gassektor: Festlegung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen durch die Bundesnetzagentur
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.05.2023 – EnVR 16/20Anhörungsrüge: Gehörsverletzung bei der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 – 3 Kart 447/18Zitiert von 7
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 – 3 Kart 706/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 GasNEV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.12.2019 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (BGBl. I 2935)
BGBl. 2019 I S. 2935
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.