Gesetze / Gasnetzentgeltverordnung
GasNEV§ 8 Kalkulatorische Steuern
Stand: 10.06.2019
Im Rahmen der Ermittlung der Netzkosten kann die dem Netzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 8 GasNEV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 23.09.2015 – VI-3 Kart 149/14 (V)
- OLG Düsseldorf, 23.09.2015 – VI-3 Kart 150/14 (V)
- OLG Düsseldorf, 21.10.2015 – VI-3 Kart 112/13 (V)
- OLG Düsseldorf, 11.11.2015 – VI-3 Kart 16/13 (V)
- OLG Düsseldorf, 11.11.2015 – VI-3 Kart 94/14 (V)
- BGH, 09.07.2013 – EnVR 37/11Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Einordnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer als Betriebssteuer bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen eines Gasnetzbetreibers - KNS
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 08.11.2023 – 3 Kart 32/22Zitiert von 4
- BGH, 09.07.2019 – EnVR 52/18(Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für einzelne Regulierungsperioden durch Regulierungsbehörde) - Eigenkapitalzinssatz II
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 – VI-3 Kart 148/16 (V)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 GasNEV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
14.08.2013 Ausfertigung
§ 8 Satz 2 aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. August 2013 (BGBl. I 3250 585)
BGBl. 2013 I S. 3250
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.