Gesetze / Gasnetzentgeltverordnung
GasNEV§ 27 (weggefallen)
Stand: 04.08.2021
Für § 27 GasNEV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 27 GasNEV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 17.10.2018 – 3 Kart 82/17 (V)
- OLG Düsseldorf, 11.07.2018 – 3 Kart 84/17 (V)
- OLG Düsseldorf, 14.05.2020 – 5 Kart 7/19 (V)
- OLG Düsseldorf, 16.07.2018 – 3 Kart 683/18 (V)
- OLG Stuttgart, 09.02.2017 – 201 Kart 4/15
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 – 3 Kart 761/19
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 – 3 Kart 750/19Zitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 14.03.2018 – 3 Kart 11/17 (V)
- OLG Düsseldorf, 14.03.2018 – 3 Kart 16/17 (V)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 GasNEV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.07.2021 Ausfertigung
§ 27 aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I 3026)
BGBl. 2021 I S. 3026
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29.10.2007 Ausfertigung
§ 27 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I 2529)
BGBl. 2007 I S. 2529
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.