Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/27453 · S. 140
Zu Artikel 4 (Änderung der Gasnetzentgeltverordnung)
Zu Artikel 4 (Änderung der Gasnetzentgeltverordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des § 27 GasNEV. Zu Nummer 2 (§ 1 Satz 1) Bisher wurden die Gasfernleitungsnetze und Gasverteilernetze getrennt genannt. Da dies zu Abgrenzungsschwie- rigkeiten führen kann, wird nunmehr auf die Formulierung Gasversorgungsnetze abgestellt, die nach ihrer Defi- nition im EnWG alle Netzarten, aber auch LNG-Anlagen und Speicheranlagen umfasst. Zu Nummer 3 (§ 20 Absatz 4 neu) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des § 27. Der bisherige Absatz 1 Satz 2 wird als neuer Absatz 4 dem § 20 angefügt. Zu Nummer 4 (§ 27) Die Veröffentlichungspflicht, die bisher in Absatz 1 Satz 1 geregelt ist, wird in den neuen § 21 Absatz 3 EnWG sowie der bisherige Absatz 2 in § 23c EnWG überführt. Der verbleibende bisherige Absatz 2 Satz 2 wird neuer § 20 Absatz 4. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 141 – Drucksache 19/27453 Zu Nummer 5 (§ 31) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Aufhebung des § 27, auf den sich die Vorschrift bezieht.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27453, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 554.001–555.126 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 4b0e14952f29f551….
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