Gesetze / Gasgrundversorgungsverordnung
GasGVV§ 20 Kündigung
Stand: 30.07.2022
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 15.07.2009 – VIII ZR 56/08Gasversorgung: Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 56
- BGH, 14.07.2010 – VIII ZR 246/08Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Gasbelieferungsvertrag: Inhaltskontrolle für PreisanpassungsklauselnZitiert von 102
- BGH, 27.01.2010 – VIII ZR 326/08Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Gaslieferungsvertrages: Wirksamkeit der Klauseln im Grundversorgungsvertrag bezüglich der Einstellung der Versorgung bei schuldhaftem Zuwiderhandeln, der Bekanntmachung von Preiserhöhungen und der Ausübung des Sonderkündigungsrechts mit der Folge der Ersatzversorgung; Inhaltskontrolle von Preisänderungsklauseln in SonderkundenverträgenZitiert von 8
- OLG Hamm, 29.02.2016 – 2 U 79/15
- OLG Rostock, 26.11.2014 – 2 U 15/14
- BGH, 06.04.2016 – VIII ZR 236/10Preisänderungsrecht des Gasversorgers: Tarifeinstufung nach Bestpreisabrechnung im Rahmen der Grundversorgung; Umwandlung eines Tarifkundenvertrages in einen Sonderkundenvertrag durch Sondervereinbarung einer festen Laufzeit; Preisanpassungsrecht nach Umwandlung in einen SonderkundenvertragZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- LG Wuppertal, 26.01.2026 – 6 O 108/25
- BGH, 15.01.2014 – VIII ZR 111/13Fernwärmeversorgungsvertrag: Vertragseinbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Kündigungsfrist für Verträge auf unbestimmte ZeitZitiert von 7
- OLG Brandenburg, 30.08.2013 – 11 U 40/13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 GasGVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GasGVV/20#abs-1 (1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Absatz 1 Satz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GasGVV/20#abs-2 (2) Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger hat eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GasGVV/20#abs-3 (3) Der Grundversorger darf keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, verlangen.