Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB§ 3 Mittelstandskartelle
Stand: 10.06.2019
Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1, wenn
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 17.01.2020 – Kart 6/19 (V)
- OLG Düsseldorf, 27.02.2023 – 4 Kart 1/20 (OWi)
- BGH, 26.09.2023 – KZR 73/21Zulässige Rechtsberatung für Branchenverbände betreffend im Prozess um Kartellschadensersatz - Die Freien Brauer
- Vergabekammer Westfalen, 12.09.2024 – VK 2 - 23/24
- BGH, 23.04.2024 – KVB 56/22Überragende marktübergreifende Bedeutung von Amazon für den Wettbewerb - Überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb, Amazon
- OLG Düsseldorf, 20.06.2007 – VI-Kart 14/06 (V)
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.03.2025 – KVB 61/23Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb - Apple
- KG, 15.02.2019 – Verg 9/17
- OLG Frankfurt am Main, 05.06.2018 – 11 U 16/17 Kart
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 GWB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.07.2018 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I 1151)
BGBl. 2018 I S. 1151
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