Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB§ 115 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.
Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWBStand: 10.06.2019
Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.