Gesetze / EEMD-Gebietsvorgabenverordnung
GVV§ 1 Gebietsvorgaben
Stand: 10.06.2019
Die Gebietsvorgaben im Sinne des § 9 Absatz 1, 3 und 4 des Mautsystemgesetzes für die nach § 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes mautpflichtigen Straßen ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Verordnung.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 1 GVV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 6/19 R
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 4/19 RZitiert von 4
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 9/19 R
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 5/19 R
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 18/19 R
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 16/19 RZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 10/19 R
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 11/19 RZitiert von 2
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 14/19 R
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 GVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.03.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. März 2019 (BGBl. BAnz AT 14.03.2019 V1)
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