Gesetze / EEMD-Gebietsvorgabenverordnung
GVV§ 2 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 2 GVV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 12/19 RZitiert von 3
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 10/19 R
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 11/19 RZitiert von 2
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 17/19 R
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 18/19 R
- BSG, 18.08.2020 – B 12 KR 19/19 R
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 GVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.03.2019 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. März 2019 (BGBl. BAnz AT 14.03.2019 V1)
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.